Komplexleistung
Wir führen eine interdisziplinäre Frühförderung (IFF) als Komplexleistung durch.
Die gesetzliche Grundlage ist im Sozialgesetzbuch IX (§ § 30 und 56) verankert.
Die Komplexleistung besteht aus einer Kombination von heilpädagogisch-psychologischen und
medizinisch-therapeutischen Maßnahmen.
Voraussetzung für eine interdisziplinäre Frühförderung ist die Eingangsdiagnostik.
Auf der Grundlage der Ergebnisse stellen wir für das Kind einen individuellen Förder- und Behandlungsplan zusammen. Diesen Förder- und Behandlungsplan schicken wir zur Genehmigung an die Kostenträger (Krankenkassen, Sozialhilfeträger Stadt).
Ist der Plan bewilligt, werden die Kosten in der Regel für den beantragten Zeitraum übernommen;
eine Verlängerung der Behandlung ist möglich. Die Förderung und Behandlung des Kindes erfolgt nun
auf der Grundlage des individuell erstellten Förder- und Behandlungsplanes.
Alle Elemente der Förderung und Behandlung werden von unseren Frühförder/innen erbracht.
Darüber hinaus beraten wir die Eltern und andere Bezugspersonen und arbeiten mit Kindergärten, Therapeuten, Ärzten und Beratungsstellen zusammen.
Die Frühförderung verläuft in der Regel bis zur Einschulung. Die Leistungen sind für Eltern kostenfrei.
Faltblatt zum Download als PDF-Datei: "Früherkennung und Frühförderung"
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